Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 163/1949 |
---|---|
Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 114 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 833 |
Der Ausschuss änderte die Regierungsvorlage insofern ab, als er die Gesetzesadaptierung zum Zweck der Verhinderung der Verschleppung von Rückstellungsverfahren wieder streicht. Nach Meinung des Ausschusses erlaubt schon die geltende Fassung des Verwaltergesetzes die Aufhebung einer Verwaltung, wenn diese nicht gerechtfertigt erscheint.