Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 164/1949
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 643
Dokument im Original

Der Gesetzesentwurf nimmt Bezug auf das Gesetz, das die Rückstellungsansprüche der österreichischen Verbrauchergenossenschaften regelt, und auf ein weiteres, bereits in Verhandlung stehendes Rückstellungsanspruchsgesetz, das die Rückstellungsansprüche anderer juristischer Personen regeln wird. Das Problem, das bei dem in Rede stehenden Gesetzesentwurf zu beachten gewesen ist, besteht darin, dass bei juristischen Personen ja meist nicht diesen das Vermögen entzogen worden ist, sondern den Anteilhaltern die Verfügungsgewalt über ihre Anteile, also den Aktionären ihre Aktien. Um diesem Problem gerecht zu werden, ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen. Es ist auch eine Regelung vorgesehen, die sicherstellen soll, dass die Wiederherstellung einer juristischen Person dann nicht genehmigt werden muss, wenn die Rückstellungskommission zum Schluss kommt, dass einem öffentlichen Interesse zum Durchbruch verholfen werden soll. In solchen Fällen muss eine Äußerung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung eingeholt werden.