Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 164/1949
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 114
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 834
Dokument im Original

Der Ausschuss gibt dem Gesetz einen neuen Namen und bezeichnet es als 5., und nicht wie in der Regierungsvorlage eingebracht, als 7. Rückstellungsgesetz. Explizit hinzugefügt wird eine Bestimmung, nach der Rationalisierungsmaßnahmen im Bankenwesen nicht als Verlust der Rechtspersönlichkeit im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme gelten.