Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 164/1949 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 114 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 834 |
Der Ausschuss gibt dem Gesetz einen neuen Namen und bezeichnet es als 5., und nicht wie in der Regierungsvorlage eingebracht, als 7. Rückstellungsgesetz. Explizit hinzugefügt wird eine Bestimmung, nach der Rationalisierungsmaßnahmen im Bankenwesen nicht als Verlust der Rechtspersönlichkeit im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme gelten.