Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 165/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 767 |
Das geplante 5. Rückstellungsgesetz ist Anlass für den gegenständlichen Gesetzesentwurf gewesen. Es soll ermöglicht werden, dass die zwischen 1933 und 1945 geschädigten Organisationen (hier wird auf das Rückgabegesetz von 1947 verwiesen) ihre Bestandsrechte wieder ausüben können, indem ihnen ein Räumungsanspruch gewährt wird.