Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 207/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 825 |
Die Regierungsvorlage nennt den Gesetzesentwurf noch Entwurf zum 6. Rückstellungsgesetz. In diesem Gesetz gilt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den berechtigten Ansprüchen geschädigter Dienstnehmer und der „Leistungsfähigkeit der unter den Auswirkungen des Krieges schwer kämpfenden österreichischen Wirtschaft“ (S. 4). Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass „eine allseits befriedigende Regelung der Materie nicht erreicht werden kann und sein Bestreben nur dahin gehen kann, die unvermeidbaren Härten tunlichst auszugleichen. Das vorliegende Gesetz stellt eine Anpassung der im 3. Rückstellungsgesetz aufgestellten Rechtsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse des Privatdienstrechtes dar.