Bericht und Antrag des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 210/1949 |
---|---|
Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 117 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 970 |
Die Vorschriften des 7. Rückstellungsgesetzes sowie des 3. Rückgabegesetzes sollen für Dienstverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft in gleicher Weise zur Anwendung kommen. Damit wird der in den beiden genannten Gesetzen enthaltenen Ankündigung auf Schaffung einer eigenen gesetzlichen Regelung für die Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen.