Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 28/1950 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 30 |
Wie die Dienstnehmer in der Privatwirtschaft und öffentliche Angestellte sollen auch die Empfänger einer Unterhaltsrente nach dem OFG eine Überbrückungshilfe erhalten.