Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 100/1950 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 95 |
Die Regierungsvorlage bezweckt neben anderen Veränderungen eine Verlängerung der Fristen des Erbhofaufhebungsgesetzes, weil die Bestimmungen noch nicht „in das Rechtsdenken der bäuerlichen Bevölkerung eingedrungen sind“ (S. 2) und die Gefahr besteht, dass dadurch viele um ihre Rechte umfallen.