Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 214/1950
Zugehöriges Protokoll:GP VI, SNr. 32
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 229
Dokument im Original

Der Ausschuss hat unter Beisein des BM für Finanzen und des Bundesministers für soziale Verwaltung getagt und festgestellt, dass die in der Regierungsvorlage geplante Bindung der Teuerungszuschläge an die ungekürzten Unterhaltsrenten zu Härten führen würde. Statt dessen wird nun eine bestimmte Höhe der Unterhaltsrente festgesetzt, ab der es zur zusätzlichen Auszahlung des Teuerungszuschlages kommen soll. Außerdem erstreckt der Ausschuss die Frist, bis zu der OFG-Anträge eingebracht werden können, bis zum 31.12.1951.