Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 242/1950 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VI, SNr. 34 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 252 |
Der Ausschuss schließt sich der Begründung der Regierungsvorlage an und stimmt dieser zu. Darüber hinaus ist im Ausschuss ein Antrag der Abg. Franz Prinke (ÖVP) und Buno Pittermann (SPÖ) angenommen worden, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die zuständigen Ministerien darauf aufmerksam zu machen, dass seit dem Inkrafttreten der Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle 1949 der Erwerb der Staatsbürgerschaft nicht mehr an einen Wohnsitz im Gebiet der Republik seit 1.1.1915, sondern seit 1.1.1919 gebunden ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Nationalrat, der Regierungsvorlage zuzustimmen, und ersucht darüber hinaus um Annahme der den genannten Antrag betreffenden, dem Ausschussbericht angefügten Entschließung.