Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 10/1951
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 221
Dokument im Original

In den Erläuterungen wird auf die Notwendigkeit des Wohnungsanforderungsgesetzes hingewiesen, ohne das es ein „Chaos in der Wohnraumwirtschaft“ mit „unabsehbaren Folgen“ gegeben hätte (S. 1). Statistische Daten über das Ausmaß der Wohnraumzerstörung und über den Wohnraumbedarf wird es erst nach der Volkszählung des Jahres 1951 geben, vorläufig muss man sich mit Schätzungen behelfen. Man schätzt dass 166.799 Wohnungen fehlen, ein Bedarf nach etwa 200.000 Wohnungen besteht. Nicht nur die Kriegszerstörungen fallen ins Gewicht, sondern auch der Wohnraumbedarf der Flüchtlinge und die Wohnraumanforderungen der Besatzungsmächte. Bisher sind unter anderem 17.500 Wohnungen aus ERP-Mittel wiederhergestellt worden, auch sonst ist die Wohnraumschaffung bisher eher bescheiden geblieben, daher ist die Wohnraumbewirtschaftung nach wie vor notwendig und die Geltungsdauer des Gesetzes soll bis zum 31.12.1951 verlängert werden.