Bericht des Verfassungsausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 51/1946 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 4 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 17 |
Im Ausschussbericht wird nochmals festgehalten, dass mit dieser Gesetzesnovelle der Bedingung der Alliierten Kommission Rechnung getragen wird, der Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates solle nicht zum Verlust der österreichischen Bundesbürgerschaft führen, wenn es sich um eine Armee der Vereinten Nationen gehandelt hat. Der Ausschuss nimmt keine Änderungen vor und empfiehlt die Annahme der Regierungsvorlage.