Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 160/1951 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VI, SNr. 62 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 429 |
Der Ausschuss fügt der Regierungsvorlage inhaltlich nichts hinzu. Andere Anträge auf Abänderungen des OFG werden einem Unterausschuss zugewiesen, um die gegenwärtig geplante Rentenerhöhung nicht zu verzögern.