Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 12/1952 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 447 |
Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, womit das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22.11.1950, abgeändert wird, sieht eine neuerliche Verlängerung der Frist, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des 30-jährigen Aufenthalts mittels Erklärung erworben werden kann, bis zum 31.12.1952 vor. Darüber hinaus wird die Frist, bis zu welcher ein Widerruf einer zwischen 1933 und 1938 aus politischen Gründen erfolgten Ausbürgerung beantragt werden kann, ebenfalls bis zum 31.12.1952 verlängert. Die Befragung der zuständigen Ämter der Landesregierungen habe gezeigt, dass eine solche Fristverlängerung großteils gewünscht wird.