Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform


Zu Gesetz: BGBl Nr. 12/1952
Zugehöriges Protokoll:GP VI, SNr. 76
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 465
Dokument im Original

Der Ausschuss schließt sich der Begründung der Regierungsvorlage an. Allerdings empfiehlt er die Annahme der Regierungsvorlage mit der Änderung, die Frist in beiden Fällen nicht um ein, sondern um weitere zwei Jahre zu verlängern.