Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 51/1946 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 8 |
Die Regierungsvorlage sieht eine Novellierung des 1. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes dahingehend vor, dass der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates nicht mehr zum Verlust der österreichischen Bundesbürgerschaft führt, wenn es sich um eine Armee der Vereinten Nationen gehandelt hat. Mit dieser Novelle wird der diesbezüglichen Kritik der Alliierten Kommission Rechnung getragen. Zugleich soll, da das Gesetz aufgrund des Einspruchs der Alliierten Kommission noch nicht überall handhabbar gewesen ist, die für die Abgabe von Staatsbürgerschaftserklärungen vorgesehene Frist um ein halbes Jahr verlängert werden und die Novelle rückwirkend mit 15.7.1945 in Kraft treten.