Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweiter Bericht des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 55/1952
Zugehöriges Protokoll:GP VI, SNr. 82
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 508
Dokument im Original

Der Justizausschuss nimmt die Verhandlung der Angelegenheit ein zweites Mal auf. Ein Lösungsvorschlag des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ist ausgearbeitet worden. Er sieht hinsichtlich der Novellierung des 1. Rückstellungsgesetzes vor, dass ein nach dem Gesetz gefällter Rückstellungsbescheid für die Eintragung im Grundbuch die Genehmigung der Bundesregierung bedarf, wenn eine öffentliche Verwaltung in jenem Sinn besteht, wie es die – gleichzeitig mit der Novellierung des 1. Rückstellungsgesetzes – vorgeschlagene Novellierung des Verwaltergesetzes im zusätzlich geplanten § 2a vorsieht.