Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 157/1952 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 610 |
Die Wertgrenzen in Volksgerichtsverfahren sind infolge des Kaufkraftverlustes des Schillings als überholt anzusehen. Die Beträge müssen erhöht werden, da bestimmte Delikte nach den ursprünglichen Wertgrenzen als Verbrechen geahndet werden müssten, obwohl sie eigentlich nur als Vergehen zu ahnden sind.