Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 109/1953 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 15 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 131 |
Die (durch die Bindung an Amtsbestätigung bzw. Opferausweis erzeugte) Beschränkung des Anspruchs auf Haftentschädigung auf Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft – Ausnahmen gab es nur für Kinder von Opfern oder Hinterbliebenen – wird nun aufgehoben. Die entstandenen Ungerechtigkeiten veranlassten einerseits eine Gruppe von Parlamentariern, einen Initiativantrag zu stellen, und andererseits die Regierung, eine Regierungsvorlage einzubringen. Der Ausschuss hält außerdem in einer Entschließung fest, der Nationalrat möge die Bundesregierung zur Vorlage einer OFG-Novellierung anhalten, in der die von den Opferfürsorgekommissionen vorgeschlagenen Veränderungen genauso enthalten sein sollten wie die durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes notwendig gewordenen Veränderungen.