Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 109/1953
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 80
Dokument im Original

Die Regelungen der 7. Novelle zum OFG sind so formuliert gewesen, dass praktisch nur österreichische Staatsbürger in den Genuss einer Haftentschädigung kommen konnten. Mit der 8. Novelle sollen nun auch jenen Personen anspruchsberechtigt werden, die die österreichische Bundesbürgerschaft nach dem 13.3.1938 verloren oder die eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben.