Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 109/1953 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 80 |
Die Regelungen der 7. Novelle zum OFG sind so formuliert gewesen, dass praktisch nur österreichische Staatsbürger in den Genuss einer Haftentschädigung kommen konnten. Mit der 8. Novelle sollen nun auch jenen Personen anspruchsberechtigt werden, die die österreichische Bundesbürgerschaft nach dem 13.3.1938 verloren oder die eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben.