Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 103/1953 |
---|---|
Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 82 |
Jene Kriegsopfer, die im Zuge einer Einbürgerung auf vermögensrechtliche Ansprüche gegen die Republik Österreich verzichten mussten (zumeist sind das Volksdeutsche), sollen nun anspruchsberechtigt werden. 900 Beschädigte und 800 Hinterbliebene werden durch eine Abänderung des KOVG zu zusätzlichen Leistungsempfängern.