Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 110/1953 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 15 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 122 |
Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage unverändert an. Dadurch wird auch einem im Wesentlichen gleichlautenden Antrag von einer Gruppe von Abgeordneten Rechnung getragen.