Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 110/1953 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 81 |
Die Novelle korrigiert das Beamtenentschädigungsgesetz, in dem es zugleich geheißen hat, dass Anspruch auf Entschädigung nur jene Beamten haben, die wegen ihrer Maßregelung rehabilitiert worden sind, und dass die Entschädigung auch nichtösterreichischen Staatsbürgern (damit sind Emigranten gemeint) zusteht. Diese Regelungen widersprechen einander, da eine Rehabilitierung von nichtösterreichischen Staatsbürgern nicht möglich gewesen ist.