Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 116/1953
Zugehöriges Protokoll:GP VII, SNr. 16
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 107
Dokument im Original

Der Ausschuss kommt darin überein, dass eine gewisse Auflockerung der Wohnraumbewirtschaftung vertretbar ist, den Gemeinden aber immer noch ein Anforderungsrecht in Bezug auf Wohnungen zukommen soll. Hausherren erhalten ein größeres Verfügungsrecht bei Neuvermietungen. Der Ausschuss richtet an den Nationalrat außerdem eine Entschließung, er mögen § 5 Punkt 7 und 8 sowie § 10 Abs 2 Z. 3 aufheben. Diese Aspekte des Gesetzes beziehen sich auf das Anforderungsrecht von Gemeinden hinsichtlich solcher Wohnungen, in denen Personen leben, auf die das Verbotsgesetz Anwendung findet oder die in einem Volksgerichtsprozess abgeurteilt worden sind.