Bericht des Justizausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 132/1953 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 15 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 118 |
Der Ausschuss ändert die Regierungsvorlage insofern ab, als zur Regelung von Streitigkeiten nicht die Gerichte, sondern die Bäuerlichen Schlichtungsstellen zuständig sein sollen. Außerdem mahnt ein Entschließungsantrag beim Nationalrat ein Gesetz ein, dass der Verwirrung auf diesem Sektor ein Ende bereiten und die Aufteilung eines Hofes auf mehrere Linien vermeiden helfen soll.