Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 53/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 7 |
Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird notwendig, weil die Alliierte Kommission die bundesweite Gültigkeit des Gesetzes davon abhängig macht, dass jene ehemaligen Österreicher, die in Armeen der Vereinten Nationen gedient haben, die Staatsbürgerschaft nicht verlieren. Nun wird klar ausgesprochen, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft nur bei Personen eintritt, die seit dem Gültigkeitsbeginn des Gesetzes freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates treten. Damit ist die Novelle zugleich mit rückwirkender Kraft ausgestattet.