Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform


Zu Gesetz: BGBl Nr. 142/1954
Zugehöriges Protokoll:GP VII, SNr. 40
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 264
Dokument im Original

Der Ausschuss ändert die Regierungsvorlage ab, indem er unter anderem den Zeitraum, den der Optant in Österreich wohnhaft gewesen sein muss, auf die Zeit vom 1.1.1944 bis zum 31.12.1949 ausdehnt. Die Regierungsvorlage hat von einer Zeitspanne von 1.7.1944 bis zu 31.12.1948 gesprochen.