Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 56/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 26 |
Das neu geschaffene Ministerium soll unter anderem die durch die Wiedererrichtung des österreichischen Staates notwendige wirtschaftliche Loslösung von Deutschland nach einheitlichen Gesichtspunkten regeln sowie entzogenes bzw. herrenlos gewordenes Vermögen zentral erfassen, sichern und seiner endgültigen Zweckbestimmung zuführen.