Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 186/1955 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 560 |
Die 1954 eingeführte Sonderzahlung in Form einer 13. Monatsrente soll zu einer Dauerleistung werden. Die Rentenkommission soll – in Entsprechung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes – ihre Entscheidungsbefugnis an den Landeshauptmann abgeben (der Rentenkommission kommt allerdings ein Votalrecht zu). Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen die Mitglieder der Kommission nicht mehr von der Bundesregierung, sondern vom Bundesministerium für soziale Verwaltung bestellt werden.