Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Hauptausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 211/1955
Zugehöriges Protokoll:GP VII, SNr. 80
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 626
Dokument im Original

Der Hauptausschuss legt seinen Bericht über das Neutralitätsgesetz am 24.10.1955 vor. Am Folgetag endet die 90-Tagesfrist, innerhalb derer laut Staatsvertrag die Besatzungsmächte alle ihre Truppen aus Österreich abgezogen haben. Damit „ist nunmehr der Zeitpunkt gekommen, in dem das österreichische Parlament in voller Freiheit und Unabhängigkeit das Neutralitätsgesetz beschließen kann“ (S. 1). Artikel 1 wird etwas knapper formuliert als dies in der Regierungsvorlage vorgeschlagen worden ist.