Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 270/1956
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 109
Dokument im Original

Infolge vorzeitiger Auflösung des Nationalrates lässt sich die im Bundesgesetz vom 20.12.1955 (BGBl 152/1955) vorgesehene einjährige Frist zur Erlassung eines konkretisierenden Gesetzes, das die Rückgabe des den Religionsgemeinschaften entzogenen Vermögens regeln soll, nicht einhalten. Die Frist soll um ein weiteres Jahr verlängert werden.