Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 77/1957 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VIII, SNr. 27 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 215 |
Der Ausschuss nimmt den Initiativantrag mit nur einer kleinen Abänderung (sie betrifft die Verfassungsbestimmung) an. Hervorgehoben wird, dass die Bestimmung der Schwere der Gesundheitsschädigung nun mit der Begriffsbestimmung im KOVG auch gesetzlich übereingestimmt wird. Bislang ist das nur im Erlassweg geregelt gewesen. Im Ausschussbericht wird von "Flüchtlingen deutscher Sprachzugehörigkeit" (S. 3) gesprochen und damit der Personenkreis, auf den das OFG erweitert wird, deutlicher benannt als im Initiativantrag.