Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Karl Mark (SPÖ), Gottfried Wunder (ÖVP) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 77/1957
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 35
Dokument im Original

Der Initiativantrag der Abg. Karl Mark (SPÖ), Gottfried Wunder (ÖVP) und Genossen bezweckt die Festlegung der Bundeskompetenz für das OFG sowie die Umsetzung dringend notwendiger Neuerungen. So sollen etwa die Unterhaltsrenten, die seit 1951 nicht mehr erhöht worden sind, in zwei Stufen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Zusatzrenten sollen in die Unterhaltsrenten eingearbeitet, der Kreis der Anspruchsberechtigten soll – unter anderem durch die Einbeziehung jener Personen deutscher Sprachzugehörigkeit, die zwischen dem 6.3.1933 und dem 31.12.1952 eingewandert sind und die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben – erweitert werden. Einem Wunsch der Opfer entsprechend, werden alle Fristen (bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen) aus dem Gesetz eliminiert. Haftentschädigung sollen auch jene Personen erhalten, die vor dem 13.3.1938 – ohne die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen – bereits zehn Jahre in Österreich gelebt haben. Der rechtliche Status der Rentenkommissionen ist nun ebenfalls endlich verfassungskonform geregelt, und zwar soll – im Wesentlichen, wie bereits in einer früheren Regierungsvorlage vorgeschlagen – die Entscheidungskompetenz von den Rentenkommissionen zum Landeshauptmann wandern.