Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Hauptausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 84/1957
Zugehöriges Protokoll:GP VIII, SNr. 28
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 217
Dokument im Original

Die im Nationalrat eingebrachten drei Anträge der Abg. Fritz Polcar (ÖVP) und Genossen zur teilweisen Aufhebung des Verbotsgesetzes 1947 und des Nationalsozialistengesetzes sowie der Abg. Max Eibegger (SPÖ), Helfried Pfeifer (FPÖ) und Genossen für eine Generalamnestie für politische Verbrechen sowie der Abg. Eibegger und Genossen für eine Amnestie für politischer Delikte sind dem Hauptausschuss und von diesem einem Unterausschuss überwiesen worden. Im Unterausschuss haben die Vertreter von ÖVP und SPÖ zusätzlich noch eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz ausgearbeitet. Der Hauptausschuss legt nun dem Nationalrat drei Gesetzesentwürfe vor: Abänderung bzw. Aufhebung mancher Bestimmungen des Nationalsozialistengesetzes (=NS-Amnestie 1957), Bundesgesetz über eine Amnestie politischer Straftaten (=Amnestie 1957) und Abänderung des Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetzes in der Fassung von 1951. Diese Abänderung zielt darauf ab, Personen, die ausgebürgert worden sind, auf dem einfachen Widerrufsweg zu einem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verhelfen. Von den etwa 10.000 aus politischen Gründen aus Österreich ausgebürgerten Personen haben bislang nur knapp 2.000 von der im Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 vorgesehenen Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch gemacht (S. 14).