Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 177/1957 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VIII, SNr. 34 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 271 |
Der Ausschuss übernimmt die beiden Punkte der Regierungsvorlage unverändert, aber es werden zusätzlich einige Abänderungsanträge eingebracht: Die Pachtverträge über land- und forstwirtschaftliche Güter, die zwischen der Inanspruchnahme der Güter durch die Vier Mächte und ihren Übergang an die Republik Österreich geschlossen worden sind, sollen nicht am 31.12.1957 enden, sondern bis zum 31.10.1958 laufen können. Ein weiterer Antrag bezieht sich auf die Aufnahme eines neuen, sechs Paragrafen umfassenden Artikels in das Gesetz, der noch genauere Regelungen hinsichtlich der auf den ehemals deutschen Vermögen haftenden Verbindlichkeiten und hinsichtlich der Anmeldung von Gläubigerforderungen trifft.