Bericht des Hauptausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 45/1958 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VIII, SNr. 54 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 408 |
Der Bericht führt die Bestimmungen der 1956 erlassenen Vermögensverfallsamnestie (Amnestierung der wegen sogenannter Formaldelikte Verurteilten, die keinen höheren Rang in NS-Organisationen bekleidet haben) aus und erläutert, unter welchen Bedingungen diesen Personen ihr Vermögen rückübertragen werden kann. Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage, die einen Teil dieser Vermögensverfallsamnestie abändert, unverändert und mit Stimmeneinhelligkeit an.