Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 119/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 412 |
In den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage wird auf die in den Artikeln 22 und 23 des Staatsvertrages beschriebenen Regelungen zum Vermögen Bezug genommen. Seit Abschluss des Staatsvertrages sind mit Deutschland Verhandlungen zur Bereinigung des Vermögenskomplexes geführt worden. Ende 1955 ist zu diesem Zweck die Errichtung einer Gemischten österreichisch-deutschen Kommission beschlossen worden, die dann die Aushandlung des nun vorliegenden Vertrages übernommen hat.