Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 126/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 170 |
In den Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf wird festgehalten, dass Österreich „über den Umweg der Allokationszahlungen schon während der Besatzungszeit einen hohen Beitrag aus Budgetmitteln zur Regelung der gegen die Besatzungsmächte gerichteten österreichischen Ansprüche aller Art geleistet“ (S. 7) hat. Von den zu leistenden Verbindlichkeiten sind nun nur noch die Besatzungsschäden offen, so die Regierungsvorlage. Diese werden in drei Gruppen geteilt (Belagschäden, Schäden an Hausrat, Gebäudeschäden und Sachschäden infolge von Verkehrsunfällen), die jene Schadenskategorien abdecken sollen, die von Einzelnen nicht getragen werden können.