Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Finanz- und Budgetausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 128/1958
Zugehöriges Protokoll:GP VIII, SNr. 60
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 492
Dokument im Original

Der Ausschuss schließt sich der Begründung des Initiativantrags an und nimmt neben kleineren stilistischen Änderungen Erweiterungen in Bezug auf die Gruppe der Anspruchsberechtigten vor: Ebenfalls bezugsberechtigt sollen nun solche Personen sein, „die infolge ihrer politischen Einstellung aus disziplinären Gründen außerhalb des Gebietes der Republik Österreich versetzt und dort von einer ausländischen Macht festgenommen" (S. 1) worden sind. Darüber hinaus sind Personen in die anspruchsberechtigte Gruppe einzubeziehen, „die als Folge der politischen Ereignisse zwischen dem 6. März 1933 und 9. Mai 1945 aus Österreich ausgewandert oder geflüchtet und später in der Emigration von einer ausländischen Macht in Gewahrsam genommen worden sind“ (S. 1). An der Debatte beteiligte sich unter anderem der Bundesminister für Finanzen Reinhard Kamitz (parteilos). Dem Bericht sind zwei Entschließungsanträge der Abg. Erwin Machunze (ÖVP) und Alfred Migsch (SPÖ) angeschlossen, in denen der Bundesregierung eine Novellierung dienstrechtlicher Vorschriften für Heimkehrer sowie eine Überprüfung jener Bestimmungen des ASVG, die Spätheimkehrer betreffen, empfohlen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Nationalrat, den Gesetzesentwurf sowie die Entschließungsanträge anzunehmen.