Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 130/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 461 |
Die Regierung hat sich, um den durch den Krieg schwer erschütterten Versicherungsgedanken nicht weiter zu beschädigten, entschlossen, finanzielle Opfer zu bringen. Es geht um Lebens- und Rentenversicherungspolizzen, die vom Deutschen Reich eingezogen worden sind. Leistungen aus diesen Versicherungsverträgen mussten die Versicherungsunternehmen an das Deutsche Reich erbringen. Weil sie nicht angehalten werden können, die Leistungen an die geschädigten Versicherungsnehmer noch einmal zu erbringen, muss nun das Staatsbudget einspringen.