Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 148/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 466 |
Das Gesetz will eine Rückübereignung von Vermögen, das nach Artikel 22 des Staatsvertrages im Eigentum der Republik Österreich steht, auch an jene deutschen Staatsbürger ermöglichen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des österreichischen Staatsvertrages die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr inne gehabt haben. Außerdem räumt das Gesetz auch Angehörigen der Signatarstaaten den Anspruch auf Rückübertragung ein, was vor allem Frauen deutscher Staatsbürgerschaft betrifft, die vor dem Kriegsende einen Angehörigen der Alliierten geheiratet haben.