Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 75/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 34 |
Im Mai 1945 sind für etwa 6.000 Betriebe öffentliche Verwalter eingesetzt worden, um nationalsozialistischen Einfluss auszuschalten und Vermögen zu sichern, ohne der Regelung der Eigentumsverhältnisse vorzugreifen. Die Alliierten haben sehr bald großes Interesse an der öffentlichen Verwaltung entwickelt, um sich in den Betrieben ihren Einfluss zu sichern. Am 18.12.1945 hat der Alliierte Rat dem Gesetz aus 1945 die Genehmigung hinsichtlich der Anwendbarkeit im gesamten Bundesgebiet verweigert und die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes gefordert, dass den Einfluss der jeweiligen Besatzungsmacht auf die öffentlichen Verwalter in ihrem Einflussgebiet garantiert. Das vorliegende Gesetz ist eine Übergangslösung bis zur Schaffung des gewünschten neuen Verwaltergesetzes.