Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 304/1959 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 112 |
Da nach Aussagen von Betroffenen die bisher geltende Frist für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen bis Ende des Jahres 1959 besonders für im Ausland lebende Personen als zu kurz erachtet wird, wird diese um ein Jahr, auf den 31.12.1960, verlängert.