Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 304/1959
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 112
Dokument im Original

Da nach Aussagen von Betroffenen die bisher geltende Frist für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen bis Ende des Jahres 1959 besonders für im Ausland lebende Personen als zu kurz erachtet wird, wird diese um ein Jahr, auf den 31.12.1960, verlängert.