Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 195/1960 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 232 |
Der Vertrag ist notwendig geworden, weil die NS-Gesetzgebung die finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche so geändert hat, dass die vor 1938 gültigen Konkordate in diesem Punkt zum Teil nicht mehr anwendbar sind. Die Regierungsvorlage zählt die in der NS-Zeit getroffenen Veränderungen auf. Zum Teil sind es regelrechte Schädigungen der katholischen Kirche gewesen; zum Teil beziehen sie sich auf den vor 1938 länderweise bestandenen Religionsfonds, der nach 1938 in die Verwaltung des Staates übernommen worden ist. Die Regierungsvorlage nennt die seit 1945 getroffenen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des kirchlichen Vermögens und bezeichnet den vorliegenden Vertrag als Fortsetzung des eingeschlagenen Weges. Für andere Religionsgemeinschaften werden solche Vereinbarungen noch zu treffen sein.