Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 100/1961 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 50 |
Die Regierung bringt einen Gesetzesentwurf ein, um eine Regelung für die Entschädigung und Behandlung der wiederholt an die Republik Österreich gerichteten Einzelansprüche von politisch Geschädigten zu treffen. Zuwendungen aus dem mit diesem Gesetz eingerichteten Fonds sollen nur physische Personen erhalten, jedoch unabhängig von Wohnsitz, Religion und Staatsangehörigkeit. Gesetz und Fondsstatuten sind in Anlehnung an das Hilfsfondsgesetz formuliert.