Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Otto Probst (SPÖ), Franz Strobl (ÖVP) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 101/1961
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 125
Dokument im Original

Der Initiativantrag folgt dem Beschluss des Nationalrates vom Dezember 1960, die Forderungen der Opfer der politischen Verfolgung auf Wiedergutmachung endlich zu erfüllen, und bezweckt die bereits früher geforderte Ausweitung der Begünstigten auf jene, die zwar nicht in Konzentrationslagern, aber in anderen Lagern angehalten worden sind, auf jene, die im Verborgenen leben mussten, jene, die ausgesiedelt worden sind, und jene, die den Judenstern tragen mussten (alle, die den Stern sechs Monate oder länger tragen mussten, sollen eine einmalige Zahlung von öS 6.000 erhalten). Außerdem wird der Kreis jener, die eine Amtsbescheinigung statt eines Opferausweises bekommen, ausgeweitet und die Haftentschädigung (zumindest für sozial berücksichtigungswürdige Fälle) so erhöht, dass sie jener entspricht, die auch die Bundesrepublik Deutschland gewährt.