Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 106/1946
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 83
Dokument im Original

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat zum Ziel, alle Vermögensübertragungen „während der deutschen Besetzung Österreichs“ für ungültig zu erklären, „wenn sie im Zuge seiner politischen und wirtschaftlichen Durchdringung durch das Deutsche Reich erfolgt sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13. März 1938 zugestanden sind“ (S. 1). Dabei stützt sich der Entwurf auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, demzufolge die Einhaltung eines Vertrags, dessen Abschluss durch Zwang oder aus begründeter Furcht zustande gekommen ist, nicht verpflichtend ist. Mit dem vorliegenden Gesetz werde „dem Wunsche des österreichischen Volkes, die unerwünschte Überfremdung aus dem Deutschen Reiche auf ein erträgliches Maß zurückzuführen, entsprochen“ (S. 2).