Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Fanz Mayr (ÖVP), Erwin Machunze (ÖVP) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 6/1962
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 85
Dokument im Original

Der Initiativantrag der Abg. Fanz Mayr (ÖVP), Erwin Machunze (ÖVP), Hubert Hofeneder (ÖVP), Josef Mittendorfer (ÖVP) und Genossen bezweckt das Schließen einer Lücke hinsichtlich der Möglichkeit, Vermögen, das infolge des Staatsvertrages an Österreich gefallen ist, rückübertragen zu bekommen. Ehemalige deutsche Staatsbürger, die zwischen dem 8.5.1945 und dem 27.7.1955 die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, erhalten ihr Vermögen nach § 12 des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes rückübertragen. Das gleiche gilt infolge des Vermögensvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland auch für deutsche Staatsbürger, die am 26.7.1958 noch deutsche Staatsbürger gewesen sind. Wer aber deutscher Staatsbürger gewesen ist und zwischen dem 27.7.1955 und dem 26.7.1958 die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen hat, würde um diese Möglichkeit umfallen.