Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 91/1962 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 573 |
Die Regierungsvorlage bezieht sich auf die 12. OFG-Novelle, die ja erst in Kraft treten soll, wenn hinsichtlich der Bedeckung des Aufwandes zwischen Österreich und Deutschland eine Regelung getroffen sein würde, und legt fest, dass die Bestimmungen der Novelle für einen besonders berücksichtigungswürdigen Kreis (Personen über 65 Jahre und Empfänger einer Unterhaltsrente) bereits vorzeitig (am 27.11.1961) in Kraft treten sollen.